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terms and conditions are only avaible in German language.
Allgemeine
Geschäfts- und Lieferbedingungen der KK-Scale GmbH, Messingweg 47 in 48308
Senden, 14.02.2018
§1
Allgemeines
1.1
Allen
Angeboten und Verträgen über Lieferungen und Leistungen des Verwenders liegen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn bei weiteren
Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen
sollte.
1.2
Andere
Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich
anerkannt. Der Eigentumsvorbehalt in § 6 wird in keinem Falle eingeschränkt.
§2 Auftragsbestätigung und Angebot
2.1
Bei Neukunden
ist ein Sortiments-Erstauftrag in Höhe von 1.000,00€ netto/netto erforderlich.
2.2
Angebote des
Verwenders sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas
anderes von der KK-Scale GmbH erklärt wird. Ausnahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden.
2.3
Die
Angestellten des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages
hinausgehen.
2.4
Technische
Änderungen und Änderungen in der optischen Gestaltung bleiben vorbehalten,
Zwischenverkauf ist vorbehalten.
2.5
Der Verwender
kann von allen Angeboten und erteilten Aufträgen zurücktreten, wenn eine
Kreditversicherung den Eintritt ablehnt, oder sich der Kreditrahmen ändert, der
von der Kreditversicherung festgelegt, die vom Verwender beauftragt ist, oder
wenn dieser Kreditrahmen überschritten wird.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen und
Aufrechnung
3.1
Soweit nicht anders
schriftlich vereinbart gelten die Preise der Grund-Netto-Preisliste (GNP) in
ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Listen-Angebotspreise verstehen sich
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2
Ab einen
Netto-Lieferwert von 200,00€ liefern wir innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland porto- und frachtfrei, unterhalb dieses Lieferwertes berechnen wir
pro Lieferpaket 3,90€ netto Frachtkosten.
Sendungen bis
30kg liefern wir per Paketdienst zustellgebührenfrei.
3.3
Es gelten
folgende Zahlungskonditionen bei Fälligkeit ab Rechnungsdatum:
3.4
Hat der Kunde
noch Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen und hat er bei einer Leistung
keine besonderen Tilgungsbestimmungen getroffen, werden diese in der
Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht
spätestens nach Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle
sonstigen bereits fälligen Rechnungen beglichen werden.
3.5
Die Hingabe
von Scheck oder Wechsel durch Kunden erfolgt nur erfüllungshalber. Eine mit der
Entgegennahme von Scheck oder Wechsel vereinbarte Stundung der zugrunde
liegenden Forderung kann jederzeit fristlos widerrufen werden.
3.6
Kommt der
Kunde mit einer Zahlung – bei vereinbarter Ratenzahlung in Höhe eines Betrages
von mindestens zwei Raten – länger als zwei Wochen in Verzug oder werden uns
nach Vertragsabschluß Umstände einer wesentlichen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere Zwangsvollstreckung, Wechsel,
Scheckprotest, Konkurs- bzw. Insolvenzantrag und Vergleichsantrag bekannt,
werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa
hereingenommener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dies gilt auch, wenn der
Kunde aus anderen Aufträgen mit seinen Zahlungsverpflichtungen in vorstehendem
Umgang in Verzug geraten ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt unsere
Leistung zu verweigern, bis eine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet ist
oder wir können nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, unbeschadet des Rechts auf
Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
3.7
Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe
von 9,00% über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB (Europäische Zentralbank)
zu berechnen, unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
3.8
Der Kunde
kann gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus
früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht
geltend gemacht werden.
§4 Lieferung, Gefahrübertragung und
Schadenersatz
4.1
Angegebene Lieferfristen
werden nach Möglichkeit einbehalten. Geringfügige Überschreitungen sind
zulässig. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (Beispiele: Betriebsstörung,
Arbeitskampf und Streik, Epidemien, Krieg, Transportverzögerungen usw.) – auch
wenn diese bei Vorlieferanten eintreten-, verlängert sich, wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind, die Lieferfrist
in angemessenem Umfang.
4.2
Bei von uns
nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch Lieferanten sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn wir ein zumutbares kongruentes
Deckungsgeschäft unterlassen haben.
4.3
Der Verwender
wird von seiner Verpflichtung zu liefern frei, wenn der Hersteller die
Produktion der bestellten Ware eingestellt hat. Verlängert sich in den zuvor
genannten Fällen die Lieferzeit, so wird der Verwender von der Verpflichtung
frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche oder
Rücktrittrechte des Kunden.
4.4
Falls der
Verwender die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine
Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten
Lieferzeit, zu gewähren. Erfüllen wir bis zum Ablauf der vereinbarten Nachfrist
nicht, kann der Kunde vom vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem
fall schriftlich und unverzüglich (spätestens eine Woche) nach Ablauf der Frist
erklärt werden.
Liefern wir
innerhalb der Nachfrist oder dieser Woche so muss unsere Lieferung angenommen
werden. Das Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn uns die Einhaltung der
Lieferfrist ohne unser Verschulden oder ohne Verschulden unseres Vorlieferanten
nicht möglich war. In einem solchen Fall kann der Kunde drei Monate nach
Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins nach Maßgabe der vorstehenden
Bestimmungen zurücktreten.
4.5
Wir sind zu
Teilleistungen und Teillieferungen zu jeder Zeit berechtigt.
4.6
Schadenersatzansprüche
wegen verspäteter Lieferung, Teillieferung oder wegen Nichtlieferung sind
ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
wird.
4.7
Die Waren
werden handelsüblich verpackt. Die Transportart oder der Transportweg erfolgt
nach unserer Wahl; wird von einem Empfänger eine bestimmte Versandart verlangt,
trägt dieser die Mehrkosten. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Bei Transport
entstehende Verluste oder Beschädigungen müssen vom Empfänger beim Anlieferer
zum Kostenersatz angemeldet werden. Auf Wunsch und zu Lasten des Kunden kann eine
Transportversicherung abgeschlossen werden. Maßgebend für alle etwaigen
Entschädigungen sind die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.
4.8
Unsere
Haftung beschränkt sich in jedem Falle auf den Rechnungsbetrag der von uns
gelieferten mangelhaften Artikel. Weitere Schadenersatzansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund, auch als Ersatz auf Vorbeschädigung, sind ausgeschossen.
Diese Bestimmungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei
einer Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, oder einer Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
§5 Mängelrügen, Gewährleistung,
Warenrücksendungen und Stornierungen
5.1
Mängel sind
mittels Einschreibebrief, Telefax oder Email zu rügen. Bedienstete, wie Fahrer,
Hilfskräfte, Lageristen und Lagerkräfte sind zur Entgegennahme von Mängelrügen
nicht befugt. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel und die Lieferung einer
offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Warenmenge spätestens
innerhalb von sechs Tagen ab Empfang der Ware zu rügen. Ist der Käufer Kaufmann
im Sinne des HGB, gelten hinsichtlich der Fristen zur Mängelrüge nur die §377
und 378 des HGB. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens jedoch innerhalb
von acht Tagen nach Entdeckung unverzüglich zu rügen.
5.2
Wir leisten Gewähr
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei formgerechten und begründeten
Beanstandungen wird nach Wahl des Verwenders der Kaufpreis gemindert oder die
mangelhafte durch mangelfreie Ware ersetzt. Bei Bausätzen oder aus Bausätzen
zusammengebauten Modellen kann die Gewährleistung nur auf das mangelhafte
Einzelteil verlangt werden. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn
sich das beanstandete Modell noch in der Verkaufsverpackung befindet und mit
dieser an den Verwender zurückgesandt werden kann. Bei Fehlschlagen der
Ersatzlieferung kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung oder die
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.3
Bestellte und
von uns gelieferte Ware kann nicht mehr zurück genommen werden. In
Ausnahmefällen ist eine Rücksendung nur dann möglich, wenn vorher unser
schriftliches Einverständnis gegeben wurde.
5.4
Stornierungen
von Aufträgen sind nur dann möglich, soweit diese noch nicht geliefert wurden
oder zur Auslieferung bereit stehen. Stornierungen können ausschließlich mit unserer
schriftlichen Zustimmung erfolgen.
5.5
Unverlangt
zurückgesendete Ware wird von uns nicht angenommen. Von uns genehmigte
Retoursendungen werden nur angenommen, wenn sie vom Kunden freigemacht worden
ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten bei der Gutschrift folgende
Kostenpauschalen bzw. Abzüge:
1. für Ware,
die unverändert wieder verkäuflich ist: 10%
2. für Ware,
die geprüft und neu gesichert werden muss: 15%
3. für Ware
die umkatoniert werden muss: 25%
4. für Ware
die seit mehr als ein Jahr nicht mehr in unserm Sortiment ist erfolgt keine
Gutschrift.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1
Wir behalten
uns das Eigentum an dem Lieferungsgegenstand bis zur Bezahlung aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber
dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
6.2
In der
Zurücknahme der gelieferten Ware des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern
nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein
Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dieses ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3
Der Käufer
ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages
(einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter
verkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach
deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, von uns die Forderung selbst
einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können
wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetreten Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.4
Die
Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets
für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für
Vorbehaltsware.
6.5
Wird der
Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache
des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, der Käufer verwahrt das
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6.6
Der Käufer
tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die
ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Gegenstand eines Dritten
erwachsen.
6.7
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Käufers freizugeben, als ihr wert die sichernden Forderungen, soweit diese noch
nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
§7 Haftungsbeschränkungen,
Produkthaftung, Namensrecht und Urheberrecht
7.1
Schadenersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verwender als auch dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
7.2
Dieses gilt
auch für alle übrigen Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht aus einer
Verletzung der Hauptpflichten des jeweiligen Vertrages herrühren. Unsere Beratung
in Wort, Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen und Projektierungen usw. sollen
dem Käufer lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern.
Sie befreien den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene
Prüfung von Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu
überzeugen.
7.3
Wir
übernehmen keinerlei Haftung für Schäden (körperliche, gesundheitliche,
Sachschäden), die aus Fehlern eines Produktes entstehen. Für diesen Fall treten
wir unserseits gegenüber dem Hersteller aus Gesetz oder Vertrag bestehende
Ansprüche an den geschädigten ab.
7.4
Der Käufer
verpflichtet sich, bei Bezug von namens- oder urheberrechtsschutzwürdigen
Produkten durch den Verwender, nicht lizenzierte Produkte des betroffenen
Namensgeber bzw. Urheberrechtsbesitzers sowie des Herstellers weder anzubieten
noch zu verkaufen.
7.5
Der Käufer
verpflichtet sich, die Produkte nicht mit veränderter Ausstattung in der
Originalverpackung oder unter der Bezeichnung „KK-SCALE“ in den Verkehr zu
bringen. oder weiterzuverkaufen und insbesondere die jeweiligen
CI/CD-Richtlinien der Lizenzmarkeninhaber bezüglich Gestaltung und Präsentation
nicht zu verletzen sowie Produkte nicht an Abnehmer zu liefern, von denen
bekannt ist, dass diese die Produkte in ihrer Ausstattung oder dem äußeren
Erscheinungsbild verändern. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung wird
der Käufer den Verwender von allen aus der Änderung der Ausstattung der
Produkte resultierenden Ansprüchen freistellen.
§8 Keine Drittbegünstigung und
Abtretungsverbot
8.1
Durch diesen
Vertrag werden Rechte Dritter nicht begründet. Eine Abtretung von Rechten und
Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Käufer bedarf unserer schriftlichen
Einwilligung. Bei Abtretung zwischen Vollkaufleuten und Personen des
öffentlichen Rechts gilt die gesetzliche Vorschrift §354a HGB.
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
und Erfüllungsort
9.1
Erfüllungsort
für alle Lieferungen einschließlich frachtfreier Leistungen ist das Lieferwerk oder
unser Lager. Erfüllungsort für Verbindlichkeiten des Käufers ist Senden.
9.2
Wenn der
Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, besteht für alle, aus diesem
Vertragsverhältnis hergehenden Streitigkeiten, die Zuständigkeit des Gerichts,
das für unseren Hauptsitz in Senden
zuständig ist. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
9.3
Für alle
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt Deutsches Recht, sowie es
zwischen Ländern im Inland Anwendung findet, insbesondere unter Ausschluss
ausländischem Rechts. Die Anwendung internationaler Kaufrechtsgesetze,
insbesondere des Haager Kaufrechtsübereinkommens vom 01.06.1964 ist
ausgeschlossen.
§10 Salvatorische Klausel
10.1
Falls
einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein sollten, oder
diese Bedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.