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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der KK-Scale GmbH, Messingweg 47 in 48308 Senden, 14.02.2018

 

 
§1  Allgemeines

1.1

Allen Angeboten und Verträgen über Lieferungen und Leistungen des Verwenders liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

 

1.2

Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Der Eigentumsvorbehalt in § 6 wird in keinem Falle eingeschränkt.

 

§2 Auftragsbestätigung und Angebot

2.1

Bei Neukunden ist ein Sortiments-Erstauftrag in Höhe von 1.000,00€ netto/netto erforderlich.

 

2.2

Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes von der KK-Scale GmbH erklärt wird. Ausnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

2.3

Die Angestellten des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

 

2.4

Technische Änderungen und Änderungen in der optischen Gestaltung bleiben vorbehalten, Zwischenverkauf ist vorbehalten.

 

2.5

Der Verwender kann von allen Angeboten und erteilten Aufträgen zurücktreten, wenn eine Kreditversicherung den Eintritt ablehnt, oder sich der Kreditrahmen ändert, der von der Kreditversicherung festgelegt, die vom Verwender beauftragt ist, oder wenn dieser Kreditrahmen überschritten wird.

 

§3 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

3.1

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten die Preise der Grund-Netto-Preisliste (GNP) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Listen-Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3.2

Ab einen Netto-Lieferwert von 200,00€ liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland porto- und frachtfrei, unterhalb dieses Lieferwertes berechnen wir pro Lieferpaket 3,90€ netto Frachtkosten.

 

Sendungen bis 30kg liefern wir per Paketdienst zustellgebührenfrei.

 

3.3

Es gelten folgende Zahlungskonditionen bei Fälligkeit ab Rechnungsdatum:

  1. Bankeinzug
  2. Bei Überweisung 10 Tage netto

 

3.4

Hat der Kunde noch Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen und hat er bei einer Leistung keine besonderen Tilgungsbestimmungen getroffen, werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens nach Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen bereits fälligen Rechnungen beglichen werden.

 

3.5

Die Hingabe von Scheck oder Wechsel durch Kunden erfolgt nur erfüllungshalber. Eine mit der Entgegennahme von Scheck oder Wechsel vereinbarte Stundung der zugrunde liegenden Forderung kann jederzeit fristlos widerrufen werden.

 

3.6

Kommt der Kunde mit einer Zahlung – bei vereinbarter Ratenzahlung in Höhe eines Betrages von mindestens zwei Raten – länger als zwei Wochen in Verzug oder werden uns nach Vertragsabschluß Umstände einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere Zwangsvollstreckung, Wechsel, Scheckprotest, Konkurs- bzw. Insolvenzantrag und Vergleichsantrag bekannt, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dies gilt auch, wenn der Kunde aus anderen Aufträgen mit seinen Zahlungsverpflichtungen in vorstehendem Umgang in Verzug geraten ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt unsere Leistung zu verweigern, bis eine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet ist oder wir können nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.

 

3.7

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 9,00% über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) zu berechnen, unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

 

3.8

Der Kunde kann gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden.

 

§4 Lieferung, Gefahrübertragung und Schadenersatz

4.1

Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit einbehalten. Geringfügige Überschreitungen sind zulässig. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (Beispiele: Betriebsstörung, Arbeitskampf und Streik, Epidemien, Krieg, Transportverzögerungen usw.) – auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten-, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

 

4.2

Bei von uns nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch Lieferanten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn wir ein zumutbares kongruentes Deckungsgeschäft unterlassen haben.

 

4.3

Der Verwender wird von seiner Verpflichtung zu liefern frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat. Verlängert sich in den zuvor genannten Fällen die Lieferzeit, so wird der Verwender von der Verpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche oder Rücktrittrechte des Kunden.

 

4.4

Falls der Verwender die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Käufer eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten Lieferzeit, zu gewähren. Erfüllen wir bis zum Ablauf der vereinbarten Nachfrist nicht, kann der Kunde vom vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem fall schriftlich und unverzüglich (spätestens eine Woche) nach Ablauf der Frist erklärt werden.

Liefern wir innerhalb der Nachfrist oder dieser Woche so muss unsere Lieferung angenommen werden. Das Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn uns die Einhaltung der Lieferfrist ohne unser Verschulden oder ohne Verschulden unseres Vorlieferanten nicht möglich war. In einem solchen Fall kann der Kunde drei Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zurücktreten.

 

4.5

Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen zu jeder Zeit berechtigt.

 

4.6

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Teillieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

 

4.7

Die Waren werden handelsüblich verpackt. Die Transportart oder der Transportweg erfolgt nach unserer Wahl; wird von einem Empfänger eine bestimmte Versandart verlangt, trägt dieser die Mehrkosten. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Bei Transport entstehende Verluste oder Beschädigungen müssen vom Empfänger beim Anlieferer zum Kostenersatz angemeldet werden. Auf Wunsch und zu Lasten des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Maßgebend für alle etwaigen Entschädigungen sind die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.

 

4.8

Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Falle auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten mangelhaften Artikel. Weitere Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch als Ersatz auf Vorbeschädigung, sind ausgeschossen. Diese Bestimmungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei einer Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§5 Mängelrügen, Gewährleistung, Warenrücksendungen und Stornierungen

5.1

Mängel sind mittels Einschreibebrief, Telefax oder Email zu rügen. Bedienstete, wie Fahrer, Hilfskräfte, Lageristen und Lagerkräfte sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Warenmenge spätestens innerhalb von sechs Tagen ab Empfang der Ware zu rügen. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, gelten hinsichtlich der Fristen zur Mängelrüge nur die §377 und 378 des HGB. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung unverzüglich zu rügen.

 

5.2

Wir leisten Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei formgerechten und begründeten Beanstandungen wird nach Wahl des Verwenders der Kaufpreis gemindert oder die mangelhafte durch mangelfreie Ware ersetzt. Bei Bausätzen oder aus Bausätzen zusammengebauten Modellen kann die Gewährleistung nur auf das mangelhafte Einzelteil verlangt werden. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn sich das beanstandete Modell noch in der Verkaufsverpackung befindet und mit dieser an den Verwender zurückgesandt werden kann. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

5.3

Bestellte und von uns gelieferte Ware kann nicht mehr zurück genommen werden. In Ausnahmefällen ist eine Rücksendung nur dann möglich, wenn vorher unser schriftliches Einverständnis gegeben wurde.

 

5.4

Stornierungen von Aufträgen sind nur dann möglich, soweit diese noch nicht geliefert wurden oder zur Auslieferung bereit stehen. Stornierungen können ausschließlich mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.

 

5.5

Unverlangt zurückgesendete Ware wird von uns nicht angenommen. Von uns genehmigte Retoursendungen werden nur angenommen, wenn sie vom Kunden freigemacht worden ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten bei der Gutschrift folgende Kostenpauschalen bzw. Abzüge:

1. für Ware, die unverändert wieder verkäuflich ist:                    10%

2. für Ware, die geprüft und neu gesichert werden muss:          15%

3. für Ware die umkatoniert werden muss:                                  25%

4. für Ware die seit mehr als ein Jahr nicht mehr in unserm Sortiment ist erfolgt keine Gutschrift.

 

 

§6 Eigentumsvorbehalt

6.1

Wir behalten uns das Eigentum an dem Lieferungsgegenstand bis zur Bezahlung aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

 

6.2

In der Zurücknahme der gelieferten Ware des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dieses ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

6.3

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, von uns die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetreten Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

6.4

Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für Vorbehaltsware.

 

6.5

Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

 

6.6

Der Käufer tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Gegenstand eines Dritten erwachsen.

 

6.7

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr wert die sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

 

§7 Haftungsbeschränkungen, Produkthaftung, Namensrecht und Urheberrecht

7.1

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verwender als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

7.2

Dieses gilt auch für alle übrigen Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht aus einer Verletzung der Hauptpflichten des jeweiligen Vertrages herrühren. Unsere Beratung in Wort, Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen und Projektierungen usw. sollen dem Käufer lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreien den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.

 

7.3

Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden (körperliche, gesundheitliche, Sachschäden), die aus Fehlern eines Produktes entstehen. Für diesen Fall treten wir unserseits gegenüber dem Hersteller aus Gesetz oder Vertrag bestehende Ansprüche an den geschädigten ab.

 

7.4

Der Käufer verpflichtet sich, bei Bezug von namens- oder urheberrechtsschutzwürdigen Produkten durch den Verwender, nicht lizenzierte Produkte des betroffenen Namensgeber bzw. Urheberrechtsbesitzers sowie des Herstellers weder anzubieten noch zu verkaufen.

 

7.5

Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nicht mit veränderter Ausstattung in der Originalverpackung oder unter der Bezeichnung „KK-SCALE“ in den Verkehr zu bringen. oder weiterzuverkaufen und insbesondere die jeweiligen CI/CD-Richtlinien der Lizenzmarkeninhaber bezüglich Gestaltung und Präsentation nicht zu verletzen sowie Produkte nicht an Abnehmer zu liefern, von denen bekannt ist, dass diese die Produkte in ihrer Ausstattung oder dem äußeren Erscheinungsbild verändern. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung wird der Käufer den Verwender von allen aus der Änderung der Ausstattung der Produkte resultierenden Ansprüchen freistellen.

 

§8 Keine Drittbegünstigung und Abtretungsverbot

8.1

Durch diesen Vertrag werden Rechte Dritter nicht begründet. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Käufer bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Bei Abtretung zwischen Vollkaufleuten und Personen des öffentlichen Rechts gilt die gesetzliche Vorschrift §354a HGB.

 

§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1

Erfüllungsort für alle Lieferungen einschließlich frachtfreier Leistungen ist das Lieferwerk oder unser Lager. Erfüllungsort für Verbindlichkeiten des Käufers ist Senden.

 

9.2

Wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, besteht für alle, aus diesem Vertragsverhältnis hergehenden Streitigkeiten, die Zuständigkeit des Gerichts, das für unseren Hauptsitz  in Senden zuständig ist. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

 

9.3

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt Deutsches Recht, sowie es zwischen Ländern im Inland Anwendung findet, insbesondere unter Ausschluss ausländischem Rechts. Die Anwendung internationaler Kaufrechtsgesetze, insbesondere des Haager Kaufrechtsübereinkommens vom 01.06.1964 ist ausgeschlossen.

 

§10 Salvatorische Klausel

10.1

Falls einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein sollten, oder diese Bedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.